Leonie & Ella … und das neue Jugendgesetz

Seit 1.1.2019 gibt es Neuerungen im steirischen Jugendgesetz. Hier sind die aktuellen Fakten, die ihr kennen solltet.

„Schützen und Freiräume schaffen“ – wo kommt dieses Motto im Jugendgesetz zum Tragen?
Es betrifft im Grunde alle Punkte der Neuerung. Schützen, wo es notwendig ist: Neu ist ab 1.1.2019, dass junge Leute erst ab 18 Jahren Tabakerzeugnisse erwerben, besitzen und konsumieren dürfen. Das betrifft übrigens auch Shishas und E-Shishas.

Mit 16 zur Wahl, aber keine Zigaretten …?
Tja, kurz gesagt: Wählen ist vernünftig, Rauchen nicht. Wer früher zur Zigarette greift, bleibt länger süchtig. Das zeigen genug Untersuchungen. Hier geht es um deine Gesundheit.

Fortgehen und „was trinken“ – bis der Arzt kommt?
Es bleibt dabei, dass man über 16 ungebrannten Alkohol trinken darf – also z. B. Bier und Wein – und gebrannter Alkohol (Alko-Pops, Schnäpse, Liköre, Cocktails …) erst ab 18 erlaubt ist. Neu ist ab 1.1.2019, dass du das nicht bis zur „physischen und psychischen Beeinträchtigung“ machen darfst. Was das heißt? Doppelt sehen, lallen und schwanken – das geht gar nicht mehr. Sobald du also merkst, dass sich Gehen, Tanzen und/oder Plaudern ein bisschen seltsam anfühlen, drück auf die Stopp-Taste und steig auf „Obi G‘spritzt“, alkoholfreie Cocktails, Mineral um. Oder auch, wenn du merkst, dass du streitsüchtig oder total überdreht wirst oder sonstwie überreagierst.

Wo bleibt die Gaude …?
Gegenfrage: Echt jetzt? Wo bleibt die Gaude, wenn du dich mit 0,5 Promille ins Koma kotzt (oder „nur“ deiner Freundin vor die Schuhe)? Denn das kann tatsächlich passieren – es wissen nur leider sehr wenige. Weil andere Jugendliche erst mit 1,5 Promille Probleme
bekommen, helfen Promillegrenzen gar nichts (und „Trainieren“ übrigens auch nicht, weil dein Körper noch im Wachstum ist).

Wie war das mit den „Freiräumen“ …?
Da sich die Bundesländer endlich auf einheitliche Ausgehzeiten geeinigt haben, dürfen Jugendliche unter 14 Jahren bis 23 Uhr ausgehen, von 14 bis 16 Jahren musst du spätestens um 1 Uhr zu Hause sein. Das ist der gesetzliche Maximalrahmen. Das erste und letzte Wort haben aber deine Eltern (sorry ;-)).

Unterm Strich gilt für alles: Wer zeigt, dass er Verantwortung übernehmen kann, wird auch eher wie ein Erwachsener behandelt und dem werden mehr Freiheiten zugestanden … ganz einfach, oder?

 

fyi – for your info

Mehr zu den Neuerungen im Jugendgesetz auf
www.menschen.steiermark.at/jugend

 

Beitragsbild: geralt/Pixabay

 

 

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