Leonie & Ella … und das neue Jugendgesetz
Seit 1.1.2019 gibt es Neuerungen im steirischen Jugendgesetz. Hier sind die aktuellen Fakten, die ihr kennen solltet.
„Schützen und Freiräume schaffen“ – wo kommt dieses Motto im Jugendgesetz zum Tragen?
Es betrifft im Grunde alle Punkte der Neuerung. Schützen, wo es notwendig ist: Neu ist ab 1.1.2019, dass junge Leute erst ab 18 Jahren Tabakerzeugnisse erwerben, besitzen und konsumieren dürfen. Das betrifft übrigens auch Shishas und E-Shishas.
Mit 16 zur Wahl, aber keine Zigaretten …?
Tja, kurz gesagt: Wählen ist vernünftig, Rauchen nicht. Wer früher zur Zigarette greift, bleibt länger süchtig. Das zeigen genug Untersuchungen. Hier geht es um deine Gesundheit.
Fortgehen und „was trinken“ – bis der Arzt kommt?
Es bleibt dabei, dass man über 16 ungebrannten Alkohol trinken darf – also z. B. Bier und Wein – und gebrannter Alkohol (Alko-Pops, Schnäpse, Liköre, Cocktails …) erst ab 18 erlaubt ist. Neu ist ab 1.1.2019, dass du das nicht bis zur „physischen und psychischen Beeinträchtigung“ machen darfst. Was das heißt? Doppelt sehen, lallen und schwanken – das geht gar nicht mehr. Sobald du also merkst, dass sich Gehen, Tanzen und/oder Plaudern ein bisschen seltsam anfühlen, drück auf die Stopp-Taste und steig auf „Obi G‘spritzt“, alkoholfreie Cocktails, Mineral um. Oder auch, wenn du merkst, dass du streitsüchtig oder total überdreht wirst oder sonstwie überreagierst.
Wo bleibt die Gaude …?
Gegenfrage: Echt jetzt? Wo bleibt die Gaude, wenn du dich mit 0,5 Promille ins Koma kotzt (oder „nur“ deiner Freundin vor die Schuhe)? Denn das kann tatsächlich passieren – es wissen nur leider sehr wenige. Weil andere Jugendliche erst mit 1,5 Promille Probleme
bekommen, helfen Promillegrenzen gar nichts (und „Trainieren“ übrigens auch nicht, weil dein Körper noch im Wachstum ist).
Wie war das mit den „Freiräumen“ …?
Da sich die Bundesländer endlich auf einheitliche Ausgehzeiten geeinigt haben, dürfen Jugendliche unter 14 Jahren bis 23 Uhr ausgehen, von 14 bis 16 Jahren musst du spätestens um 1 Uhr zu Hause sein. Das ist der gesetzliche Maximalrahmen. Das erste und letzte Wort haben aber deine Eltern (sorry ;-)).
Unterm Strich gilt für alles: Wer zeigt, dass er Verantwortung übernehmen kann, wird auch eher wie ein Erwachsener behandelt und dem werden mehr Freiheiten zugestanden … ganz einfach, oder?
fyi – for your info
Mehr zu den Neuerungen im Jugendgesetz auf
www.menschen.steiermark.at/jugend
Beitragsbild: geralt/Pixabay
Unser aktuelles Monatshoroskop – für alle, die dran glauben, und für die anderen auch. Widder **** Ein Monat voller Energie…
In Neumarkt in der Steiermark findet von 12. bis 14. Juli 2024 (Freitagabend bis Sonntagnachmittag) das Europa-Forum der…
Im Jahr 2024 finden von 6. bis 9. Juni die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Komm zum Crahskurs! Als proeuropäische…
Ab sofort lohnt es sich für dich noch mehr, ÖAMTC-Mitglied zu sein: Wenn du jemanden aus deinem Freundeskreis auch zum Gratis-Mitglied…
Möchtest du dich aktiv für deineNachbarschaft einsetzen? Wir suchen Frauen, die Lust haben, sich gemeinsam für ein besseres Miteinander…
Wie wichtig ist Konsens? Was braucht es… bzw. was braucht es für ein „ja“? Wir geben dir ein Einblick! #Consent? Oft ist von…
Macht euch bereit für Filmentdeckungen, Partys und spannende Talks. Mit etwas Glück gibt’s auch Tickets zu gewinnen – Film ab!…
Demokratie, das bist du, das sind wir alle: die EYW ermutigt junge Menschen zum mittun. Warum gibt es die Europäische Jugendwoche…
Ab sofort lohnt es sich für dich noch mehr, ÖAMTC-Mitglied zu sein: Wenn du jemanden aus deinem Freundeskreis auch zum Gratis-Mitglied…
Du bist auch ein großer Fußballfan und ganz besonders stehst du auf die Blackies? Gewinn monatlich mit checkit ein SK-Sturm-Fanpaket!…