Das neue Jugendgesetz – So tickt die Jugend
Ist das neue Jugendgesetz „angekommen“? Die „WOCHE“ und das Jugendressort Steiermark befragten heimische Jugendliche zu ihrer Meinung.
Im neuen Jugendgesetz, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist, sind viele Neuerungen enthalten. Um in Erfahrung zu bringen, wie weit diese in der Realität und somit im Bewusstsein der Jugendlichen und der Eltern angekommen sind, startete die WOCHE gemeinsam mit dem Jugendressort Steiermark und dem Meinungsforschungsinstitut „m(Research“ eine große Umfrage, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Eltern und Jugendliche
Befragt wurden rund 1.200 Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren und Eltern von Jugendlichen dieses Alters. Grundsätzlich ist die Änderung des Jugendgesetzes bei drei Viertel der Jugendlichen und bei zwei Drittel der Eltern, die es auch als Orientierungshilfe nutzen, bekannt. Dabei sind Themen wie Ausgehzeiten, Alkohol und Rauchen am präsentesten. Tendenziell wird am Land häufiger und vermehrt mit dem Jugendgesetz – das dort auch als zu streng empfunden wird – argumentiert.
Unsicherheit bei Alkohol
Aufklärungsbedarf wurde bei der Wortwahl eruiert: 56 Prozent der Jugendlichen lagen damit richtig, dass mit dem vollendeten 14. Lebensjahr der 14. Geburtstag gemeint ist. Hingegen lagen 43 Prozent falsch, indem sie den 15. Geburtstag nannten und 1 Prozent gab an, es nicht zu wissen. Zudem herrschte auch Uneinigkeit über die Gefährlichkeit von Alkopops sowie Aperolspritzer, Most und Sturm und ab welchem Alter diese getrunken werden dürfen. Für 56 Prozent der Jugendlichen gehört Alkohol fix zu einer Party und 54 Prozent gaben an, dass Alkohol überhaupt zum Ausgehen dazugehört.
Wer rauchen will, der raucht
Dass das Rauchen erst ab 18 Jahren gestattet ist, ist Jugendlichen bewusst. Doch hier kommt eindeutig der Gruppenzwang zu tragen. Denn obwohl man sich über die gesundheitlichen Folgen bewusst ist, lassen sich Jugendliche von einem Gesetz nicht abhalten. Besonders erschreckend: Jugendliche wären sogar bereit, bis zu 12,50 Euro pro Zigarettenpackung zu bezahlen.
Checkit.card als Ausweis
Dass die checkit.card auch als Ausweis seine Gültigkeit hat, war 50 Prozent der Jugendlichen bewusst. Insgesamt 89 Prozent der Jugendlichen ist bekannt, dass es bei Verstößen gegen das Gesetz zu Strafen kommen kann. Drei Viertel sind darüber informiert, dass auch die Eltern belangt werden können.
fyi – for your info
Beitragsbild: Pair Srinrat/Shutterstock
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