Recht easy: „ALLEIN“ verreisen
Das erste Mal im Freundeskreis bei einem Festival oder auf Urlaub? Unter welchen Umständen du ohne Eltern verreisen darfst, hat dir Caroline zusammengefasst.
Grundsätzlich ist es der/die Erziehungsberechtigte einer/eines Minderjährigen (das bist du bis zu deinem 18. Geburtstag), der dessen/deren Aufenthaltsort bestimmt, „soweit die Pflege und Erziehung dies erfordert“ (lt. Gesetzestext). In der Regel sind es daher die Eltern einer/eines Jugendlichen, die bestimmen, ob er oder sie alleine verreisen darf. Im Ausland sind die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes zu beachten.
Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, wird daher geraten, ein Schreiben mit Namen, Adresse und Telefonnummer der/des Erziehungsberechtigten mitzunehmen. Außerdem ist es sinnvoll, eine Einverständniserklärung einzupacken, in der erklärt wird, dass dein/e Erziehungsberechtigte/r mit dieser Reise einverstanden ist. Diese Bestätigung wird durch eine Kopie der Geburtsurkunde und des Reisepasses der/des Erziehungsberechtigten komplettiert.
Bei Urlaub und Aufenthalten in Österreich – also zum Beispiel auch, wenn du mit Freundinnen und Freunden ein mehrtägiges Festival besuchen willst – gilt es, Folgendes zu beachten: Jugendschutz ist eine sogenannte Ländermaterie. In Österreich ist der Jugendschutz daher in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt, was das Ganze ein bisschen komplizierter macht. Zu beachten sind jeweils die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Die Details dazu findest du in der Infobox unten!
CAROLINE KULMHOFER
CHECKLISTE
Wenn Jugendliche alleine verreisen, sollten sie neben dem eigenen Reisepass immer eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diese sollte beinhalten:
- Erlaubnis des Aufenthalts der Jugendlichen/des Jugendlichen x am Ort x im Zeitraum x
- Name, Adresse, Telefonnummer der/des Erziehungsberechtigten
- Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
- Sicherheitshalber zusätzlich eine Kopie des Reisepasses der/des Erziehungsberechtigten
fyi – for your info
Weitere Info zu den leider sehr unterschiedlichen Jugendschutzregelungen in den österreichischen Bundesländern findest du auf der Website des Bundes
Info über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes stellen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate bereit.
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