Recht easy: Du willst mehr Kröten??
Jobben als Schüler/in liegt im Trend. Auch du willst dein Taschengeld aufbessern? Was bei deiner Arbeit neben der Schule zu beachten ist.
Verdienstgrenzen
Generelle Verdienstgrenzen gibt es nicht. Verdienstgrenzen für Schüler/innen bis zum Kalenderjahr, in dem man das 19. Lebensjahr vollendet, bestehen auch in Hinblick auf die Familienbeihilfe nicht. Man erhält also die Familienbeihilfe.
Verdienst du über das Jahr gerechnet bis 11.000 Euro, bist du nicht lohnsteuerpflichtig, das heißt, du musst keine Lohnsteuer entrichten. Hast du zuvor schon einmal Lohnsteuer bezahlt, kannst du diese innerhalb von fünf Jahren im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung über das Finanzamt zurückholen.
Arbeitszeiten
Für Jugendliche beträgt die gesetzliche Normalwochenarbeitszeit in Österreich 40 Stunden pro Woche (Mo–So). Pro Tag darfst du grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Überstunden sind nur für über 16-Jährige und nur für bestimmte Vor- und Abschlussarbeitenzulässig.
Du hast Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, wenn die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Die Arbeiterkammer empfiehlt generell, täglich genaue Arbeitszeitaufzeichnungen über deine geleisteten Stunden und Pausen zu führen.
Steuern und Sozialversicherung
Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass du bei deiner Tätigkeit angemeldet bist, also deine Tätigkeit der Sozialversicherung gemeldet ist. Ist dein Arbeitsverhältnis geringfügig (Entlohnung nicht über 438,05 Euro pro Monat – Stand 1.1.2018), bist du durch deine/n Arbeitgeber/in nur unfallversichert. Zusätzlich kannst du dich freiwillig pensions- und krankenversichern.
Arbeitsverträge
Anders als bei Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverträgen kannst du dich alleine ab 14 Jahren selbst vertraglich zu Dienstleistungen verpflichten. Das heißt, es bedarf nicht der Unterschrift deiner Eltern, um dich wirksam in einem Arbeitsvertrag zu verpflichten.
fyi – for your info
Kinderarbeit
Bis auf einige Ausnahmen darfst du bis zum 15. Geburtstag und bis zur Beendigung der Schulpflicht nicht arbeiten, denn das würde unter Kinderarbeit fallen (Babysitten ist z. B. ab 13 erlaubt).
Alter
Unter 18 Jahren kommen dir am Arbeitsplatz die besonderen Schutzbestimmungen nach dem Kinder und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz zugute. Da es viele Ausnahmen gibt, lies dir bei speziellen Fragestellungen am besten den Gesetzestext durch. Ausnahmebestimmungen in Bezug auf Arbeitszeit, Nachtruhe und Ruhepausen bestehen insbesondere für Jobs im Gastgewerbe: Schau dir §§16 (2), 17 (2), 18 an.
Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz
arbeiterkammer.at
Beitragsbild: pixabay.com/Noupload
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